Wenn Sie sich von dem anderen Elternteil Ihres Kindes getrennt haben, spielen oft viele Dinge eine Rolle, sodass Sie nicht auch noch über Ihren eigenen Tod nachdenken wollen. Allerdings sind die Konsequenzen bei einem Untätigbleiben im Zweifel immens. Solange Sie verheiratet sind, würde Ihr getrenntlebender Ehepartner noch gesetzlicher Erbe werden.
Wollen Sie das verhindern, müssen Sie anderweitig testieren. Doch damit nicht genug. Sollte Ihnen – auch unverheiratet – etwas zustoßen und Ihr Kind bzw. Ihre Kinder als minderjährige erben, kann der andere Elternteil aufgrund seines Sorgerechts über den von Ihnen an die Kinder vererbten Nachlass verfügen. Wenn Sie diesen Zugriff auf Ihr Vermögen durch den Ex-Partner ausschließen wollen, sind spezielle Regelungen erforderlich. In dem vorliegenden Testament sind all diese Dinge berücksichtigt, sodass Sie und Ihre Kinder im Fall der Fälle bestens abgesichert sind.