Nachlassvollmacht

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Seien Sie auch im Erbfall handlungsfähig! Mit unserer Nachlassvollmacht ersparen Sie es sich, dass immer alle Erben anwesend sein sollen.

Im Erbfall gibt es so viele Dinge zu regeln. Die beteiligten Personen wohnen aber selten am selben Ort. Damit sich die Erbangelegenheiten nicht noch längere ziehen, bietet es sich an, eine Vollmacht betreffend den Nachlass zu erteilen. So kann beispielsweise der Erbe vor Ort alles nach seinem Zeitplan regeln und ist nicht vom Terminkalender der anderen abhängig. Eine große Hilfe in schwierigen Zeiten!

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Fragen & Antworten

Wenn eine Person verstorben ist und Sie als Erbe berufen sind, ist der Nachlass abzuwickeln. Das ist dann kein Problem, wenn Sie immer vor Ort sein können, um diese Aufgabe zu erledigen. Ist Ihnen das aber zeitlich oder aufgrund einer großen Entfernung nicht möglich, bietet es sich an, einer anderen Person und/oder gegebenenfalls den Miterben eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

Die Nachlassvollmacht ermächtigt den Bevollmächtigten, alle Handlungen, die Sie als Erbe betreffen, wahrzunehmen. Auf diese Weise kann der Nachlass schnell abgewickelt werden, ohne dass es zu Verzögerungen kommt, weil ein Miterbe nicht anwesend ist.

Sofern sich Grundeigentum im Nachlass befindet, ist es außerdem sinnvoll, die Vollmacht bei einem Notar Ihrer Wahl beglaubigen zu lassen. Denn nur durch die Beglaubigung akzeptiert auch das Grundbuchamt diese Vollmacht ohne weiteres. So kann dann auch der Nachlass betreffend Grundeigentum einfach auseinandergesetzt werden.