Ob bei Krankheit oder einer längeren Reise: Manchmal lässt es sich nicht verhindern, dass ein Elternteil für längere Zeit alleine mit minderjährigen Kindern ist. Damit trotzdem alles reibungslos abläuft, muss eine entsprechende Vollmacht es ermöglichen, alle Entscheidungen zu treffen. Genau das erledigen wir für Sie!
Sorgerechtsvollmacht an anderen Sorgeberechtigten
Fragen & Antworten
Eltern mit minderjährigen Kindern obliegt das Sorgerecht für diese bis zu ihrem 18. Lebensjahr. Das Sorgerecht kann einem Elternteil allein oder beiden Eltern gemeinschaftlich zustehen. Sollte ein Elternteil nun verhindert sein, für das Kind zu handeln, gibt es kurzfristig keine Person, die Entscheidungen für das Kind treffen kann. Dabei kann es vielfältige Gründe geben, weshalb ein Elternteil (kurzfristig) nicht für sein Kind sorgen kann. Neben Krankheiten können auch ein (beruflicher) Auslandsaufenthalt oder andere Verpflichtungen dazu führen, dass ein Andere für das Kind entscheiden muss.
Hier kommt die Sorgerechtvollmacht ins Spiel. Durch diese Vollmacht werden sämtlich Rechte eines Elternteils betreffend die elterliche Sorge auf den anderen Sorgeberechtigten zur alleinigen Ausübung oder auf einen Dritten übertragen. Dieser kann dann, wenn die Sorgeberechtigten verhindert sind, Entscheidungen für das Kind treffen. So wird vermieden, dass wichtige Ereignisse versäumt werden, weil niemand für das Kind handeln konnte.
Wenn keine Sorgerechtsvollmacht vorliegt, kann nur das zuständige Gericht eingeschalten werden, das dann einen Vormund für das Kind bestellt, der seine Interessen wahrnimmt. Das kann auf einfache Weise vermieden werden, wenn eine Sorgerechtsvollmacht vorab erstellt wird.
Das gemeinsame Sorgerecht für ein Kind entsteht bei verheirateten Paaren kraft Gesetzes. Sind die Eltern also im Zeitpunkt der Geburt miteinander verheiratet, teilen sie sich auch das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Weiter Erklärungen oder Nachweise sind dann nicht erforderlich.
Unverheiratet Eltern müssen entsprechende Erklärungen abgeben, damit das Sorgerecht für das Kind gemeinsam entsteht. Bereits vor der Geburt kann der werdende Vater die Vaterschaft anerkennen und dabei auch gemeinsam mit der Mutter erklären, dass sie die Sorge für das Kind gemeinsam ausüben wollen. Die Mutter muss in diese Erklärungen involviert sein, da ihre Zustimmung unerlässlich ist, damit die gemeinsame Sorge begründet werden kann. Diese Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt an die zuständige Stelle übermittelt werden. Damit ist das gemeinsame Sorgerecht begründet.