Realsplitting leicht gemacht

Verpflichtungserklärung zum Nachteilsausgleich beim Realsplitting

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Wird im Rahmen einer Trennung zwischen Ehegatten Unterhalt bezahlt, will der Unterhaltsschuldner diesen meist steuerlich geltend machen. Das geht aber nur, wenn der Unterhaltsgläubiger diesen Unterhalt dann selbst wieder als Einkommen versteuert, weshalb seine Mitwirkung erforderlich ist. Voraussetzung ist, dass dem Unterhaltsgläubiger keine Nachteile entstehen bzw. diese vom Unterhaltsschuldner ausgeglichen werden. Dabei geht es neben den zusätzlich anfallenden Steuern auch um Kosten für einen Steuerberater oder Ähnliches. Um das Realsplitting also durchführen zu können, bedarf es einer Erklärung des Unterhaltsschuldners, dass er genau diese entstehenden Nachteile auch ausgleicht. Egal auf welcher Seite Sie stehen, haben Sie also ein Interesse an einer tauglichen Vereinbarung, damit dem Realsplitting nichts mehr im Weg steht.

Fragen & Antworten

Schuldet ein Ehegatte dem anderen Unterhalt, besteht für den Unterhaltsverpflichteten die Möglichkeit, diese Beträge in seiner Steuererklärung als Ausgaben geltend zu machen. Das nennt sich „begrenztes Realsplitting“. Die Geltendmachung setzt aber eine Erklärung des Unterhaltsberechtigten voraus. Die Kehrseite dieser steuerlichen Geltendmachung ist nämlich, dass der Unterhaltsberechtigte den Unterhalt wiederum als eigenes Einkommen in seiner Steuererklärung versteuern muss.

Für den Unterhaltsberechtigten würde es natürlich einen Nachteil bedeuten, wenn er den Unterhalt ohne jede Gegenleistung versteuern müsste. Je nach dem ob und in welcher Höhe er andere Einkünfte hat, könnte es zu einer (höheren) Steuerbelastung führen. Daher ist der Unterhaltsberechtigte nur verpflichtet dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, wenn ihm dadurch entstehende Nachteile vom Unterhaltsverpflichteten ausgeglichen werden. Diese Nachteile umfassen nicht nur eine etwa höhere Steuer, sondern beispielsweise auch Steuerberatungskosten, die andernfalls nicht angefallen wären.

Sofern also ein Ehegatte die Zustimmung zur steuerlichen Geltendmachung des Unterhalts verlangt, ist es für den anderen Ehegatten sehr wichtig, dem nur nachzukommen, wenn er eine aussagekräftige Erklärung zum Nachteilsausgleich in den Händen hält.