Versterben beide sorgeberechtigten Eltern eines Minderjährige, stellt sich die Frage, wer nun für das Kind Sorge trägt. Das ist der Vormund. Dieser wird grundsätzlich vom Familiengericht bestimmt. Allerdings haben die Eltern insoweit Einfluss, als sie dem Gericht einen Vorschlag unterbreiten können. Das Gericht wird diesem Wunsch der Eltern auch in dem meisten Fällen nachkommen, sofern bei der Wahl dieser Person keine Gefahr für das Kind gesehen wird.
Um den Vormund wirksam zu bestellen, sind einige Punkte zu beachten. All dies ist in unserem Dokument zur Vormundbenennung berücksichtigt.